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Shop AGB

AGB für unsere Shop Partner

Allgemeine Geschäfts­bedingungen für Dienstleistungs­verträge

mit Partnern der

userwerk GmbH
Ehinger Str. 19
89077 Ulm

gültig ab 01.01.2018

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) der userwerk GmbH mit Sitz in Ulm (nachfolgend: userwerk) gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen mit denen userwerk einen Dienstleistungsvertrag mit der Bezeichnung „Partner“ als Vertragspartner abgeschlossen hat.
  2. Unsere Dienstleistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der hier wiedergegebenen AGB in ihrer jeweils neuesten Fassung. Diese gelten für alle künftigen Dienstleistungen und Geschäfte, soweit es sich um solche, gleicher Art handelt. Die AGB sind auch im Internet unter https://www.userwerk.com/de/shop-partner-agb/ jederzeit frei abrufbar und können in wiedergabefähiger Form ausgedruckt oder gespeichert werden (PDF Download).
  3. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partners finden keine Anwendung, auch wenn userwerk ihrer Geltung nicht gesondert widerspricht. Abweichende oder widersprechende Bedingungen gelten also nur, wenn diese von userwerk als Zusatz zu diesen AGB schriftlich bestätigt wurden. Dieses Bestätigungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn userwerk in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partners die Dienstleistung an ihn vorbehaltlos durchführt. Bei Vertragsabschluss bestehen keine mündlichen Nebenabreden.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

2. Vertragsgegenstand

  1. Der Partner bindet die Werbemittel von userwerk in die in seiner Verfügung stehenden Seiten im Internet ein, und stellt userwerk damit Flächen zur Lead Generierung zur Verfügung. Den für diese Generierung von userwerk bereit gestellten Link zum Aufruf der Werbemittel hat der Partner nur zum vereinbarten Einsatzzweck zu verwenden.
  2. Verfügt der Partner zum Zeitpunkt der Anzeige der Werbemittel von userwerk über personenbezogene Daten des Bestellers, etwa da der Besteller diese dem Partner im Rahmen eines Vertragsabschlusses zwischen Besteller und Partner übermittelt hat, stellt der Partner diese Daten userwerk so zur Verfügung, dass diese für das Vorausfüllen des Formulars innerhalb des Werbemittels von userwerk genutzt werden können. Hierfür werden folgende Besteller Daten vom Partner im Browser des Bestellers hinterlegt: Anrede, Vorname, Nachname, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Land, E-Mailadresse, Telefonnummer und Geburtsdatum. Aufgrund der Hinterlegung im Browser des Bestellers ist sichergestellt, dass userwerk keine personenbezogenen Daten des Bestellers erhält bevor der Besteller solche Daten selbst an userwerk mit der Bestellung der Produktprobe, des Gutscheins oder des Vorteilsangebots übermittelt. Zur regionalen Individualisierung des Angebots an den Besteller erhält userwerk vor der Bestellung des Bestellers bei userwerk lediglich dessen Land/ PLZ übergeben.
  3. userwerk behält sich das Recht vor eingehende Leads nicht unmittelbar anzunehmen, sondern etwa durch Abgleich mit den Bestandsdaten, Bonitätsprüfung, DOI Bestätigung, Telefonping oder anderer Verfahren zu verifizieren. Dies erfolgt in der Regel nachdem die Leads erzeugt wurden, im Nachgang der Bestellung. Nicht angenommene Leads werden nicht vergütet.
  4. Das Angebot von userwerk ist variabel, da Auftraggebern oft kontingentiert zur Verfügung stellen. Ist ein Kontingent erschöpft stehen die jeweiligen Angebote nicht mehr zur Verfügung. Sollte aus diesem oder anderen Gründen ein Angebot nicht mehr verfügbar sein, besteht seitens des Partners kein Anspruch auf dieses.
  5. Das Angebot von userwerk kann jederzeit mit neuen Produktgruppen erweitert werden.

3. Vergütung

  1. Die jeweilige Vergütung bestimmt sich nach dem Dienstleistungsvertrag mit dem Partner und ist netto zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer zu verstehen.
  2. Unsere Rechnungen und Gutschriften an den Partner sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  3. Mit der Zahlung der Vergütung tritt der Partner alle für diesen Vertragszweck geregelten Nutzungsrechte an dem Lead an userwerk ab, welches die Abtretung annimmt. Eine weitere Vergütung ist ausgeschlossen.
  4. Ist eine TKP Vergütung vereinbart, gilt Folgendes: Behindert eine von der „Technischen Dokumentation Einbindung Shop Anlage 1“ abweichende und vom Partner verschuldete technische Umsetzung der Integration (z.B. falsche Reihenfolge der Calls, so dass das userwerk Overlay nicht an vereinbarter Stelle angezeigt wird; userwerk Overlay wird gar nicht aufgerufen, obwohl die Bestellabschluss-Seite angezeigt wird) und/oder fehlende „Prefill-Objekte“ die optimale Funktion, erhält der Partner 90 % des von userwerk erzielten Umsatzes für die Dauer ab Feststellung des Fehlers bis zur Behebung des Fehlers durch den Partner.
  5. Die Rechnungsstellung durch userwerk erfolgt monatlich rückwirkend auf Basis der von userwerk aufgezeichneten Transaktions Daten oder Traffic Messung.
  6. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Partner nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 bleibt unberührt. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Partner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von userwerk nicht bestritten werden.

4. Storni

  1. userwerk behält sich das Recht vor, eingehende Leads abzulehnen. Diese sogenannten Storni sind dann nicht abrechnungsrelevant. Gründe für die Ablehnung sind insbesondere, der Widerruf durch den Besteller oder Auftraggeber, nicht Erfüllung der Anforderungen in der Qualitätssicherung von userwerk, nicht bestätigtes DOI, Generierung unter zu Hilfenahme unlauterer Mittel, oder außerhalb des vereinbarten Ablaufs.
  2. userwerk ist berechtigt zum Ausgleich der Storni bis zu drei Monaten nach Eingang der betreffenden Leads Verrechnungen durchzuführen.

5. Laufzeit des Vertrags

  1. Die Laufzeit des Vertrages ist unbefristet und beginnt mit der Unterzeichnung durch beide Parteien. Eine Kündigung kann mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Monatsende erfolgen.
  2. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Eine E-Mail an die E-Mail-Adresse der jeweiligen Kontaktperson bei userwerk bzw. dem Partner genügt dem Schriftformerfordernis.
  3. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt berührt.

6. Haftungsfreistellung

Wird eine Partei von Dritten haftbar gemacht, für notwendige Handlungen im Rahmen der Vertragsausführung, so verpflichten sich die Parteien sich gegenseitig von derlei Ansprüchen freizustellen und den entstehenden Schaden zu ersetzen. Ebenso trägt die verletzende Partei die notwendigen Aufwendungen, die die jeweils andere für die Verteidigung gegen derartige Ansprüche nachweislich getragen hat.

7. Haftung von userwerk

  1. userwerk haftet gleich aus welchem Rechtsgrund, nur wenn: userwerk grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt; schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper von userwerk verursacht worden sind; sowie wenn userwerk gegen sogenannte Kardinalpflichten verstoßen hat, d.h. bei wesentlichen Pflichtverletzungen, welche die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, oder bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partner regelmäßig vertrauen darf. Dies gilt auch dann, wenn userwerk leitende Angestellte oder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen eingesetzt hat.
  2. Im Fall des Verstoßes gegen Kardinalspflichten ist die Haftung von userwerk allerdings bei nur leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
  3. Der Haftungsausschluss findet in Bezug auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz keine Anwendung. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Partners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

8. Vertraulichkeit

  1. Jede Partei pflegt bei der Vertraulichkeit der ihr von der anderen Partei überlassenen vertraulichen Unterlagen, Informationen und Muster die gleiche Sorgfalt wie hinsichtlich ihrer eigenen Unterlagen, Informationen und Muster von ähnlicher Bedeutung. Die Parteien stehen einander dafür ein, dass ihre Mitarbeiter und ihre externen Berater zu entsprechender Geheimhaltung verpflichtet werden, soweit dies noch nicht der Fall ist. Soweit externe Berater eines Vertragspartners einer gesetzlichen oder standesrechtlichen Pflicht zur Berufsverschwiegenheit unterliegen, brauchen sie nicht gesondert verpflichtet zu werden.
  2. Jede Partei wird alle ihr von der anderen Partei zur Kenntnis gebrachten Informationen vertraulich behandeln und sie – außerhalb der von dieser Vertraulichkeit gestatteten Fällen – Dritten nicht zugänglich machen. Das gilt nicht, soweit diese Informationen der jeweiligen Partei nachweislich bereits vorher bekannt waren oder allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies die Partei zu vertreten hat oder die Informationen der Partei von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung mitgeteilt werden oder aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder eines Gesetzes zu offenbaren sind.

9. Nebenabreden

Im Einzelfall ausdrücklich von den Parteien getroffene individuelle Vereinbarungen haben, soweit sie nach Abschluss des Vertrages zustande kamen, in jedem Fall Vorrang. Für den Inhalt derartiger Individualvereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder, wenn ein solcher nicht vorliegt, die schriftliche Bestätigung von userwerk an den Partner maßgeblich. Für die Wahrung der Schriftform sind E-Mails ausreichend.

10. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen, z.B. die Zahlung des Partners, ist Stuttgart.
  2. Die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen userwerk und dem Partner unterliegen dem deutschen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Anwendung des Wiener UN- Übereinkommens über die Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.
  3. Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Beziehung zwischen userwerk und dem Partner einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen wird als ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart vereinbart, sofern der Partner Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. userwerk ist allerdings auch berechtigt, den Partner auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.